Zu einer guten Vorsorge gehört auch das Verfassen eines Testaments. Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihren engsten Freunden darüber und ziehen Sie professionellen Rat beim Aufsetzen Ihres Testaments mit ein. Als Bestatter für Rostock, Güstrow und Umgebung stell ich Ihnen gern eine Testament-Vorlage zum Download bereit. Bitte senden Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular:
Bei mir im Büro oder auf Anfrage auch gern per Post, erhalten Sie von mir kostenlos eine Testament-Vorlage für einen persönlichen Testamentsbrief mit Erläuterungen und Beispielen zur Errichtung eines Privattestaments vom RNK Verlag. Gerne unterstütze ich Sie und stehe Ihnen zur Seite. Zusammen werden / können wir uns durch die vielen Seiten des Vordrucks arbeiten und gemeinsam zum Ziel kommen. Vielleicht kann ich Ihnen noch die eine oder andere Frage beantworten.
Grundlegende Fragen, z.B. „Wie schreibe ich ein Testament und was muss ich beachten?“ ODER „Muss ich die Testament-Vorlage selbst handschriftlich aufsetzen?“ möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle näher beantworten.
Die Empfehlung der Erbschaftsexperten sagt, dass es nur sinnvoll ist sein Testament selbst zu verfassen, wenn es bei Ihnen um einen unkomplizierten Erbnachlass geht. Sind Immobilien oder Firmen zu vererben oder befinden sich in einer aussergewöhnlichen familiären Situation – dann ist es immer ratsamer sich Beratungshilfe anzufordern. Diese Hilfe bieten ihnen Anwälte, Notare oder Steuerberater – sie kennen sich aus und verfassen ein Testament mit eindeutigen rechtlichen und gesetzlichen Inhalten.
Auf jeden Fall muss Ihr gesamtes Testament handschriftlich verfasst werden. Es reicht auf keinen Fall, wenn Sie nur unterschreiben und den eigentlichen Text am Computer tippen oder von einer anderen Person schreiben lassen. Hierzu gibt es nur eine Ausnahme und diese bezieht sich auf das Ehegatten-Testament (auch Berliner Testament). Hier reicht es, wenn einer der beiden Ehepartner das Testament handschriftlich schreibt und der andere Partner dann mit vollen Namen unterschreibt.
Wichtig ist auch, dass Ihr geschriebenes Testament mit einem Datum und einer Ortsangabe versehen wird. Bitte immer mit Vor- und Zunamen unterschreiben!
Wen Sie als Erben einsetzen, ist völlig Ihnen überlassen. Es gibt nur die Einschränkung des Pflichtteils. Sollten also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder oder auch Eltern von Ihnen beim Verfassen des Testamentsbriefes außen vorgelassen worden sein, dann können sich diese Familienmitglieder laut dem Erbschaftsgesetz ihren Pflichtteil einklagen.
Sinnvoll ist es, sich Ihr Testament von Zeit zu Zeit vorzunehmen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Änderungen schreiben Sie besser nicht einfach dazu, sondern verfassen ein neues Testament und vernichten das alte Exemplar sorgfältig.
Auch wenn Sie Ihr Testament selbst verfasst haben, ist es sinnvoll nur die Kopie zu Hause aufzubewahren, mit einer Information zum Auffinden des Originals. Dieses können Sie beim Amtsgericht hinterlegen.
Sicher denken Sie jetzt – Warum diese übermäßige Vorsicht? Glauben Sie mir, in den vielen Jahren im Bestattungsgewerbe haben ich schon die außergewöhnlichsten Sachen erlebt. Eine ganz simple Erklärung für diese Sicherheitsmaßnahme ist aber der eigene Gesundheitszustand. Wir wissen alle nicht, welche Krankheiten uns im Alter ereilen. Was ist, wenn Sie dement werden? Was ist, wenn Sie ins Pflegeheim ziehen und sich nicht selbst um die Auflösung Ihrer Wohnung kümmern können?
Immer dann ist das Auffinden Ihres Testaments zweifelhaft.
Standort Güstrow:
Sankt-Jürgens-Weg 22b, 18273 Güstrow
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Katrin Auge - Bestatterin Güstrow